In Deutschland lebt der überwiegende Teil der Menschen in einer Mietwohnung. In den meisten anderen europäischen und außereuropäischen Ländern ist das Eigenheim vorrangig. Weil es hier überproportional viele Mieter gibt, ist das deutsche Mietrecht, das den Mieter schützt, so umfangreich wie kein anderes Mietrecht auf der Welt.
Wenn es schief läuft, ist der Vermieter sogar bestraft, wenn er eine Wohnung vermietet. Das hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass immer weniger Wohnungen auf dem Mietmarkt angeboten werden. Der Trend zur Eigentumswohnung hingegen ist ungebrochen. Die Politik hat nunmehr gegengesteuert und einige Vorteile der Mieter gegenüber dem Vermieter begrenzt.
Das betrifft insbesondere die Situation, wenn der Vermieter energetische Sanierungen in seinem Haus durchführen will. Diese muss der Mieter nunmehr in vollem Umfang bezahlen. 11 % der Umbaukosten, die sanierungsbedingt sind, kann der Vermieter auf die Miete umlegen. Und das unabhängig davon, wie hoch die Mietspiegelmiete ist.
Umbauten des Mieters
Wenn der Mieter Verschönerungsarbeiten in der von ihm angemieteten Wohnung durchführen möchte, die den Umfang einer normalen Renovierung überschreiten, muss er in jedem Fall vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn der Vermieter legt fest, was in seinem Eigentum passiert und was nicht. Das betrifft alles, was über einfache Malerarbeiten hinausgeht. Auch wenn der Mieter sich das nicht vorstellen kann. Mieter meinen, beispielsweise Laminat ungefragt in der Wohnung auslegen zu können.
Oder einen Hängeboden errichten zu können, ohne die Erlaubnis des Vermieters. Oder das Bad fliesen. Andere Mieter wiederum wechseln einfach die Einbauküche aus, die sie mitgemietet haben. Es gibt viele Möglichkeiten, wie der Mieter sein Heim verschönern kann und damit den Vermieter ärgert. Probleme daraus entstehen meist nicht während der Mietzeit, sondern, wenn der Mieter ausziehen möchte.
Ohne Genehmigung – Rückbau erforderlich
Hat der Mieter für Bauarbeiten in der Wohnung keine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegen, wird im Allgemeinen der Vermieter beim Auszug des Mieters darauf bestehen, dass alle Umbauten zurückgebaut werden müssen. Das kommt den Mieter teuer zu stehen und stößt ihm garantiert sauer auf. Denn er ist der Meinung, dass er die Wohnung verschönert hat. Und dass der Vermieter sich eigentlich freuen sollte, dass er so eine schöne Investition zurücklässt.
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